Buchungsbedingungen – AGB

An- und Abreise:
Bitte beachten Sie, dass die Zimmer in der Regel erst ab 14:00 Uhr bezugsfertig sind, in der Haupt- und Hochsaison ab 15 Uhr. Eine frühere Anreise ist nach Absprache gerne möglich.
Teilen Sie uns bitte rechtzeitig mit, zu welcher Zeit wir Sie voraussichtlich begrüßen dürfen, damit wir Ihre erste Mahlzeit für Sie einplanen können.

Am Abreisetag stehen Ihnen die Zimmer bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Eine längere Zimmernutzung (Late-Check-Out & Late-Check-Out XL) kann nach Absprache und Möglichkeit gegen Aufpreis vereinbart werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag, Biohotel Spöktal Marold e.K.:

  1. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus):
    1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Hotelleistungen/Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
    2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Hotelleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Hotelleitung/Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
  2. Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  3. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
    1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
    2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
  4. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
    3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast/Kunde selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
      Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
    4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
    5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
    6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
    7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
    9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
    10. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
  5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
    1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Der Rücktritt kann nur auf schriftliche Weise erfolgen.
    2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
    3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements / -angebote zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
    4. Bis 30 Tage vor dem gebuchten Anreisedatum ist ein Rücktritt kostenfrei möglich. Ab 30 Tagen bis zum 8. Tag vor der geplanten Anreise wird 50% des gesamten Reisepreises, ab 7 Tagen bis zum Tag der geplanten Anreise 80% des Reisepreises des Reisepreises berechnet, danach wie Ziffer 5.3.
    5. Bei Gruppenreservierungen bis 61 Tage vor dem gebuchten Anreisedatum ist ein Rücktritt kostenfrei möglich. Ab 60 Tagen bis zum 31. Tag vor der geplanten Anreise wird 50% des gesamten Reisepreises, ab 30 Tagen bis zum Tag der geplanten Anreise 80% des Reisepreises berechnet, danach wie Ziffer 5.3.
  6. Rücktritt des Hotels
    1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
    2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
      • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
      • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
      • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
      • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
    4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  7. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  8. Haftung des Hotels
    1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
    3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
    4. Weckaufträge sofern vom Hotel angenommen, werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
      Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
  9. Haftung des Kunden/Gast
    1. Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Schäden (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden. Für Verlust im Hotelzimmer des Kunden und Beschädigungen des Hotelzimmers des Kunden, die während der Vertragsdauer eintreten, wird vermutet, dass der Kunde diese schuldhaft verursacht hat, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Hotels oder ist nachweislich durch einen Dritten verursacht worden.
    2. Soweit das Hotel für den Kunde auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
    3. Mit Aushändigung des Zimmer- und Hotelschlüssels haftet der Kunde für einen Verlust oder bei einer Beschädigung des Schließanlagen–Schlüssels (Wiederbeschaffungspreis 130 Euro). Bei Verlust/Beschädigung oder wenn bei Abreise der Schlüssel nicht im Hotel hinterlassen wird, wird eine Wiederbeschaffung (Nachfertigung) des Schlüssels sowie die hierzu notwendigen Auslagen mit pauschal mit 130 Euro plus 15 % Aufwandspauschale berechnet.
    4. Bei einer nicht vorsätzlichen Mitnahme des Zimmerschlüssels ist der Kunde verpflichtet, den Zimmerschlüssel persönlich oder in versichert, postalischer Form dem Hotel zurückzusenden. Die Kosten trägt der Kunde selbst. Im Fall des Verlusts eines Zimmerschlüssels werden Kosten wie in Ziffer 8.3 pro Schlüssel pauschal berechnet.
    5. Muss infolge des Schlüsselverlustes der Hotelbetreiber Schlösser austauschen, so ist der Hotelkunde dem Hotelbetreiber dafür zum Schadensersatz verpflichtet. Da der Zimmerschlüssel zu einer komplexen Schließanlage gehört, kann es nötig werden auch mehr als 1 Schloss und oder Schlüssel auszutauschen.
    6. Verliert ein Hotelkunde den ihm ausgehändigten Zimmer- und Hotelschlüssel und ergeben sich hierdurch Schäden – Diebstahl – Vandalismus im und am Hotel ist der Hotelkunde haftbar.
    7. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
    8. Das Hotel kann vom Kunden zur Absicherung von eventuellen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  10. Nichtraucher-Haus – Nichtraucher-Schutz
    1. Alle Räumlichkeiten sowie alle an die Häuser direkt angrenzenden Bereiche, z.B. Balkone und Terrassen und unser ganzes Gelände, ausgenommen die gekennzeichneten Raucherbereiche, sind im Interesse aller Gäste und der Natur rauchfrei (absolutes Rauchverbot).
    2. Bei Zuwiderhandlung werden dem Kunden die Kosten der Zimmerreinigung und der Renovierung in Form einer Pauschale in Höhe von 100.- Euro in Rechnung gestellt.
  11. Mitnahme von Tieren/Haustiere
    1. Haustiere als mitreisende „Familienmitglieder“ sind bei uns gern gesehen, wenn Sie folgende Hausregeln beachten:
      • Die Mitnahme von Tieren bedarf der vorherigen Genehmigung seitens des Hotels.
      • Der Besitzer eines Tieres sorgt dafür, dass das Tier nicht unbeaufsichtigt ist.
      • Pro Haustier und Nacht berechnen wir € 10,– unabhängig von der Größe/Gewicht des Haustiers.
      • Haustiere schlafen nur in ihrem eigenen von Ihnen mitgebrachten „Bett“ und bleiben im Zimmer immer auf dem Boden.
      • Hunde sind bitte immer an der Leine zu führen, zum Schutz der Wildtiere und mit Rücksicht auf andere Gäste. Wir haben Tüten für die Entsorgung der Hundetoilette vorrätig.
      • In das Restaurant dürfen keine Tiere mitgebracht werden. Wenn Ihr Haustier ruhig am Tisch bleibt, darf es nach Absprache aber mit nach draußen auf die Gartenterrasse.
      • Es muss gewährleistet sein, dass die Tiere keinen Lärm (Bellen, Scharren usw.) verursachen. Ebenso haftet der Tierhalter für Sach- und Personenschäden, die möglicherweise durch das Tier entstehen.
      • Und zu guter Letzt bitten wir um Verständnis dass die Wohnungen des Waldhauses (Öko-Wohnungen), sowie die Öko-Waldhäuschen (Siebenstern u. Rosenhaus) und auch die Familienzimmer im Haupthaus von der Vermietung mit Haustieren ausgenommen sind.
      • Bei Zuwiderhandlung wird dem Kunden eine Renovierungspauschale in Höhe von 250.- Euro in Rechnung gestellt. Es ist deshalb wichtig, dass – im Vorfeld – vom Hotel das Zimmer für den Tierhalter reserviert werden muss.
  12. Hausordnung
    1. Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Leistungen werden Stornogebühren entsprechend der Stornoregelungen fällig.
  13. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Bispingen. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Bispingen.
    3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS- Plattform“) eingerichtet hat: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
      Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Preise:
Alle Preise und Zuschläge gelten pro Person in Euro, beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (vorbehaltlich einer evtl. Steuererhöhung) und sind gültig bis zum Erscheinen der nächsten Preisliste.

Zahlung:
Vor Ort in bar, EC-Karte oder Visa und MasterCard. Vorauszahlung per Überweisung nur nach Absprache.
Zahlungsmethoden